Dietmar Lipkow, Gunter Neubauer und Tilman Kugler trafen sich zum geschlechterpolitischen Austausch mit Stefanie Seelmann von der Fraktion Grüne im Landtag von Baden-Württemberg. Sie vertritt den Wahlkreis Enz und ist Sprecherin für Frauenpolitik und stellvertretende AK-Vorsitzende Soziales, Gesundheit und Integration.
Anlass war unsere Beteiligung bei der entstehenden Gleichstellungsstrategie des Landes. Wir diskutierten insbesondere die Bereiche Männergesundheit und Gewaltwiderfahrnisse von Männern. Daneben ging es auch um Herausforderungen und Chancen der Männer- und Väterarbeit in Baden-Württemberg, um die Förderung differenzierter Männerbilder und um unsere Projekte „Take care, man!“ und „Rechte Männer – rechte Männlichkeiten“.
Wir bedanken uns für die Gelegenheit, männer.bw und unsere männer- und gleichstellungspolitischen Anliegen vorzustellen.
Ein ausführlicher Bericht findet sich auf der Website von Stefanie Seelmann: Austausch mit männer.bw
Dietmar Lipkow, Gunter Neubauer und Tilman Kugler trafen sich zum geschlechterpolitischen Austausch mit Abgeordneten der FDP-Landtagsfraktion. Unsere Gesprächspartner waren Niko Reith, Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen, Sprecher für Wirtschaft und Soziales, und seine Abgeordnetenkollegen aus dem Arbeitskreis Soziales Jochen Haußmann, Wahlkreis Schorndorf, Parlamentarischer Geschäftsführer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Gesundheit, und Rudi Fischer, Wahlkreis Münsingen-Hechingen und Sprecher für Haushalt, Ländlichen Raum und Senioren.
Die Mitglieder des Landtags waren interessiert an unseren Positionen zu Gleichstellung und Männerpolitik und an Männerperspektiven in der Entwicklung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie für Baden-Württemberg. Neben anderem Themen aus unserem Positionspapier zur Gleichstellungsstrategie sprachen wir dabei insbesondere die Themen Männergewaltschutz und Männergesundheitsförderung an. Darüber hinaus kamen wir in einen guten Austausch darüber, wo Männerthemen in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Senioren mehr zu berücksichtigen wären.
Der Evaluationsbericht enthielt erfreulicherweise auch männerbezogene Passagen:
41 % der befragten kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sehen für „Angebote für gewaltbetroffene Männer“ einen großen Bedarf, zusätzlich 22 % einen eher großen Bedarf, zusammen also 63 %. (Evaluationsbericht S. 104)
Überdies ist für eine vollumfängliche Umsetzung der IK auch eine Berücksichtigung von und damit verbunden eine Sensibilisierung für Männer als Opfer von Gewalt erforderlich, die zugleich soziale Rollenerwartungen an und Rollenbilder von Frauen und Männern kritisch reflektiert und zu einer Veränderung in der Wahrnehmung von Geschlechterrollen führt. Angesichts dessen hebt der Deutsche Juristinnenbund (2020, S. 16) hervor, dass die IK nicht exklusiv gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder (gem. Art. 23 IK) adressiert, sondern auch männliche Opfer von Gewalt miteinschließt.
In Baden-Württemberg gibt es aktuell zwei Schutzeinrichtungen, die sich auch an männliche Opfer richten. Daneben sind elf FBS für gewaltbetroffene Männer / männliche Jugendliche, zwei regionale Männernotrufe, ein bundesweites Hilfetelefon (08001239900) und zehn FBS zu sexualisierter Gewalt zu finden (Stand Mai 2021) (zum Männerhilfetelefon siehe auch: Kap. 5.2). (Evaluationsbericht S. 141)
Zusammen mit unserem Netzwerk beteiligen wir uns nun an den sechs Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplans.
AG 1 „Steuerung und Finanzierung“
Markus Beck, Sozialberatung Stuttgart
AG 2 „Prävention“
Armin Krohe-Amann, Pfunzkerle Tübingen
Vertretung: Gunter Neubauer, SOWIT Tübingen
AG 3 „Häusliche Gewalt und Femizide“: Donnerstag, 10. Oktober, 14-17 Uhr (online)
Barbara Herbst, Sozialberatung Stuttgart
AG 4 „Sexualisierte Gewalt“
Hans-Joachim Lenz, Ebringen
Vertretung: Johannes Löhbach, Ruf und Rat Stuttgart
AG 5 „Digitalisierte Gewalt“
Patrick Herzog, Verein für Jugendliche Stuttgart
AG 6 „Zielgruppenspezifische Maßnahmen“
Martin Dinges, Stuttgart
Vertretung: Udo Fuchs, Sozialberatung Stuttgart
Die Prozessergebnisse werden Ende 2024 mit dem Beirat abgestimmt und anschließend als fachliche Empfehlung an die Ministerien zur ressortübergreifenden Abstimmung gegeben.