Petition zum Gewalthilfegesetz

Das Bundesforum Männer weist in seinem aktuellen Newsletter BFM Intern 04/2025 auf eine kürzlich gestartete Petition zum Gewalthilfegesetz hin.
„Das Gewalthilfegesetz (GewHG) richtet sich derzeit an gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Der Väteraufbruch für Kinder e. V. (VAfK) hat gemeinsam mit weiteren Akteuren eine Petition gestartet, die fordert, den Geltungsbereich auf alle Kinder und alle Geschlechter auszuweiten, sodass Unterstützungsangebote unabhängig von Geschlecht oder familiärer Situation genutzt werden können.“
Zur Petition

Was ist das Problem?
Das aktuelle Gewalthilfegesetz definiert staatlichen Schutz als Schutz für „Frauen und ihre Kinder“. Dadurch werden viele Gewaltbetroffene ausgeschlossen: Kinder, die nicht bei ihren Müttern leben, sowie Männer, queere und nicht-binäre Personen. Diese Ungleichbehandlung verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes und widerspricht auch der EU-Richtlinie 2024/1385, die einen geschlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer verlangt.

Die politische Lage
Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken wurde das Gesetz im Januar 2025 verabschiedet und bislang nicht nachgebessert. Auch der Koalitionsvertrag 2025 enthält keine konkrete Aussage zur Reparatur. Ohne Bewegung von CDU/CSU und SPD gibt es derzeit keine parlamentarische Mehrheit für ein diskriminierungsfreies Gewalthilfegesetz.

Zielrichtung der Petition
Bereits ein Viertel aller Bundestagsabgeordneten kann eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Dieses könnte verbindlich klären, ob das Gewalthilfegesetz in seiner jetzigen Form mit dem Grundgesetz vereinbar ist, und gegebenenfalls eine Korrektur herbeiführen. Die Petition fordert die Abgeordneten des 21. deutschen Bundestags auf, diesen Schritt unverzüglich einzuleiten.

Die wichtigsten Argumente
1. Schutz für alle Betroffenen häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gewährleisten – insbesondere bestehende Schutzlücken bei Kindern schließen
2. EU-Rechtskonformität herstellen und aufwändige Doppelreformen vermeiden
3. Vertrauen in den Rechtsstaat stärken und gesellschaftliche Spaltung verringern

Die Kernbotschaft
Gewalt kennt kein Geschlecht. Ein Rechtsstaat darf Menschen weder aufgrund ihres Geschlechts noch ihrer Familienkonstellation von Gewalthilfe ausschließen – und keine Opfer zweiter Klasse schaffen.