Die Evaluation der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg (2021-2022) gab einige Impulse zur Weiterentwicklung des bisherigen Landesaktionsplans Gewalt gegen Frauen (2014). Diese wurden auch in einem Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention aufgegriffen. Dieser wird im Auftrag des Sozialministeriums von der Allianz für Beteiligung durchgeführt.
Der Evaluationsbericht enthielt erfreulicherweise auch männerbezogene Passagen:
41 % der befragten kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sehen für „Angebote für gewaltbetroffene Männer“ einen großen Bedarf, zusätzlich 22 % einen eher großen Bedarf, zusammen also 63 %. (Evaluationsbericht S. 104)
Überdies ist für eine vollumfängliche Umsetzung der IK auch eine Berücksichtigung von und damit verbunden eine Sensibilisierung für Männer als Opfer von Gewalt erforderlich, die zugleich soziale Rollenerwartungen an und Rollenbilder von Frauen und Männern kritisch reflektiert und zu einer Veränderung in der Wahrnehmung von Geschlechterrollen führt. Angesichts dessen hebt der Deutsche Juristinnenbund (2020, S. 16) hervor, dass die IK nicht exklusiv gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder (gem. Art. 23 IK) adressiert, sondern auch männliche Opfer von Gewalt miteinschließt.
In Baden-Württemberg gibt es aktuell zwei Schutzeinrichtungen, die sich auch an männliche Opfer richten. Daneben sind elf FBS für gewaltbetroffene Männer / männliche Jugendliche, zwei regionale Männernotrufe, ein bundesweites Hilfetelefon (08001239900) und zehn FBS zu sexualisierter Gewalt zu finden (Stand Mai 2021) (zum Männerhilfetelefon siehe auch: Kap. 5.2). (Evaluationsbericht S. 141)
Zusammen mit unserem Netzwerk beteiligen wir uns nun an den sechs Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplans.

AG 1 „Steuerung und Finanzierung“
- Markus Beck, Sozialberatung Stuttgart
AG 2 „Prävention“
- Armin Krohe-Amann, Pfunzkerle Tübingen
- Vertretung: Gunter Neubauer, SOWIT Tübingen
AG 3 „Häusliche Gewalt und Femizide“: Donnerstag, 10. Oktober, 14-17 Uhr (online)
- Barbara Herbst, Sozialberatung Stuttgart
AG 4 „Sexualisierte Gewalt“
- Hans-Joachim Lenz, Ebringen
- Vertretung: Johannes Löhbach, Ruf und Rat Stuttgart
AG 5 „Digitalisierte Gewalt“
- Patrick Herzog, Verein für Jugendliche Stuttgart
AG 6 „Zielgruppenspezifische Maßnahmen“
- Martin Dinges, Stuttgart
- Vertretung: Udo Fuchs, Sozialberatung Stuttgart
Die Prozessergebnisse werden Ende 2024 mit dem Beirat abgestimmt und anschließend als fachliche Empfehlung an die Ministerien zur ressortübergreifenden Abstimmung gegeben.
